Die Europäische Einlagensicherung im Detail
Die Europäische Einlagensicherung ist ein entscheidender Baustein für das Vertrauen in den europäischen Bankensektor. Sie stellt sicher, dass das Ersparte von Privatpersonen und Unternehmen auch im unwahrscheinlichen Fall einer Bankeninsolvenz geschützt ist. Grundlage hierfür sind EU-Richtlinien, die in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden.
Wie funktioniert der Schutz?
Jeder EU-Mitgliedsstaat verfügt über ein eigenes nationales Einlagensicherungssystem (Deposit Guarantee Scheme, DGS). Diese Systeme garantieren, dass Ihre Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Kunde und pro Bank abgesichert sind. Dieser Schutz gilt für alle Banken mit Sitz in der EU, unabhängig davon, ob Sie Ihr Konto direkt bei der Bank oder über eine Plattform wie unsere eröffnen.
Im Falle einer Bankenpleite wird das zuständige nationale Sicherungssystem automatisch aktiv. Sie als Kunde müssen nichts weiter tun. Die Entschädigung erfolgt in der Regel innerhalb kurzer Zeit direkt auf ein von Ihnen angegebenes Konto.
Was ist geschützt?
Der Schutz der Einlagensicherung umfasst in erster Linie sogenannte "Sichteinlagen". Dazu gehören:
- Guthaben auf Girokonten
- Guthaben auf Tagesgeldkonten
- Guthaben auf Festgeldkonten
- Sparguthaben
Nicht geschützt sind hingegen Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteile, da diese als Sondervermögen gelten und im Falle einer Insolvenz der Depotbank ohnehin nicht in die Insolvenzmasse fallen.